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Oberkönig, Marcel
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in seiner historischen Entwicklung und gegenwärtigen inhaltlichen Ausprägung
readbox unipress
978-3-9616319-7-1
1. Aufl. 2020 / 226 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht. Band: 8

Zu den Erkenntnisquellen, auf die sich Arbeitgeber im Rahmen von Personalauswahlentscheidungen stützen, können insbesondere von einem Bewerber um einen Arbeitsplatz vorgelegte Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitgeber gerechnet werden. Deren Vorlage als Teil der Bewerbungsunterlagen wird im ersten Schritt des Bewerbungsprozesses als üblich erwartet. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass Arbeitszeugnissen in der personalwirtschaftlichen Praxis überwiegend eine nur mäßige eignungsdiagnostische Bedeutung bzw. eine lediglich eingeschränkte Validität beigemessen wird. Begründet wird dies vor allem damit, dass regelhaft Zweifel am jeweiligen Wahrheitsgehalt von Zeugnissen angezeigt seien und diese zudem aufgrund ihrer formellen und inhaltlichen Besonderheiten für potenzielle neue Arbeitgeber eine nicht ausreichend deutliche Grundlage für die Gewinnung von Informationen bildeten. Auch um diesen Bedenken entgegenzuwirken, sollte es ein Ziel der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Vorgaben des Zeugnisrechts bleiben, den formell und materiell geschuldeten Inhalt von Arbeitszeugnissen möglichst randscharf zu konturieren und so deren Validität zu erhöhen. Dazu soll auch die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten. Zur präzisen Bestimmung des Inhalts eines Rechtsanspruchs erscheint wiederum zunächst ein Blick in die Vergangenheit hilfreich, um sichtbar zu machen, was ggf. zum besseren Verständnis heutiger Zweifelsfragen nutzbar gemacht werden kann. Eine solche Untersuchung der historischen Entwicklung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis bildet daher einen Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Unter Berücksichtigung so gewonnener Erkenntnisse geht die Arbeit im Anschluss der Frage nach, wie ein Arbeitszeugnis formell und inhaltlich beschaffen sein muss, um den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zu genügen.